Graffitis: Sprayer OZ erneut angeklagt

Walter F. hat bereits mehr als acht Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.

Aktuell droht ihm eine weitere Haftstrafe. Warum? Der 61-jährige, besser bekannt unter dem Pseudonym "OZ", sprayt seit über 30 Jahren seine Tags an Häuserwände.

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Das Sprayer wegen Sachbeschädigung zu Geld- und Haftstrafen herangezogen werden, ist nicht neu. 1981 wurde beispielsweise Harald Naegeli, bekannt als der "Sprayer von Zürich" zu neun Monaten Haft verurteilt. Er floh daraufhin nach Deutschland, wo er zwei Jahre später verhaftet wurde. Gleichzeitig gelten seine Graffitis als Zeitdokument, ebenso wie Arbeiten der Street-Art Stars Banksy oder XOOOOX in Galerien ausgestellt werden und beständig in ihrem Wert steigen. Auch OZ hat in seinem Wohnort Hamburg noch kurz vor dem Prozess Werke ausgestellt.

Die Grenze zwischen Kunst und Beschädigung öffentlichen Eigentums ist somit nach wie vor schwer zu ziehen. Fest steht: Graffiti sind nach dem Gesetz illegal, wenn die Eigentümer der Fläche nicht zugestimmt haben. Ob und wie hart die Sprayer für ihr Handeln verurteilt werden, hängt oft von ihrem Alter und Bemessen der Richter ab. Nach § 303 StGB kann Sachbeschädigung von einer Geldstrafe bis zur zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Jugendliche Sprayer werden oft zu Arbeitsstunden herangezogen.

Schizophrene Bewertung

Das Entfernen der Graffitis kostet die Städte jedes Jahr Millionen, parallel werden Graffitis von Banksy beispielsweise mühsam wiederhergestellt, wenn

sie versehentlich entfernt wurden (thegap.at berichtete). Der Film "Exit Through The Gift Shop", der sich um die Arbeit von Banksy dreht, ist gerade für einen Oscar nominiert worden. Auch bei OZ spaltet sich die Öffentlichkeit. Während er in den Szene gefeiert wird und Flugblätter mit der Aufschrift "Free OZ" auftauchen, fordert der Staatsanwalt der Gegenseite eine mehrjährige Haftstrafe. Parallel wird dazu auch noch der Geisteszustand des Senior-Sprayers in Frage gestellt.

Der Vorteil von Banksy und XOOOOX liegt vielleicht darin, dass ihre Identität unbekannt ist. Das erhöht nicht nur den Hype um die Street-Artists, sondern schützt sie auch vor Verurteilungen wegen Sachbeschädigung. OZ kann sich kaum dagegen wehren, im Prozess stellvertretend für alle unbekannten Sprayer abgestraft zu werden. Dennoch ließ er bereits verlauten: Aufhören zu sprayen werde er nicht. „Fuck the Norm“ eben. Die Diskussion, ob Graffitis Kunst sind oder strafrechtlich verfolgt werden sollten, wird wohl ebenso nicht an Fahrt verlieren. To be continued…

Nachtrag: OZ wurde vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek wegen Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft verurteilt.

Bild(er) © www.aboutpixel.de/ Jacques Kohler, www.aboutpixel.de/ Sven Brentrup
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