Mica-Tipps fürs Musik-Biz: Labelgründung in 3 Schritten

Labelgründung klingt aufwendig. In Wahrheit braucht es aber nur drei To-dos und ein paar hilfreiche Zusatzinfos für jene, die es genau wissen wollen.

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Ein eigenes Label zu gründen schwirrt vermutlich vielen MusikerInnen immer wieder im Kopf herum – sei es, um einfacher und flexibler eine oder mehrere Aufnahmen zu veröffentlichen, oder um vollkommen unabhängig die eigenen Vorstellungen ohne Kompromisse umzusetzen.

1. Der Name

Der Name für das zu gründende Label sollte einen hohen Wiedererkennungswert haben, zum jeweiligen Musik-Genre passen und im Idealfall von keinem anderen Label verwendet werden, damit es zu keiner Verwechslung kommt.

2. Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt dann bei der LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten. Dort gibt es auch eine Datenbank, in der man sich durch die Namen bereits existierender Labelnamen wühlen kann. Allerdings sind darin nicht alle weltweit existierenden Namen gespeichert. Den Vertrag mit der LSG und das Labelformblatt kann man sich auf der Website herunterladen, ausfüllen und zurücksenden. Die Anmeldung kostet einmalig EUR 100.

 

3. ISR-Code

Wenige Tage nach der Überweisung erhält man dann alle notwendigen Unterlagen und die Regeln für die Erstellung des sogenannten ISRC („International Standard Recording Code“). Es handelt sich dabei um Codes zur weltweiten Identifizierung jedes einzelnen Tracks. Ohne diese Codes gibt es kein Geld beim Download oder von Radiosendern, die punktgenau, also jedes einzelne gespielte Lied, mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft abrechnen.

Jetzt ist man stolzer Besitzer eines Labels.

 

Und dann?

Aber wie immer auf dieser Welt gibt es noch ein paar Dinge zu beachten.

Das gerade gegründete Label ist zuerst einmal nur eine Marke, unter der ich meine Musik veröffentlichen kann. Aber geschützt ist diese Marke noch nicht. Das ist erst durch das Patentamt oder den Eintrag im Firmenbuch möglich. Es gibt allerdings unzählige Labels, die ohne Patentamt durch die Musikwelt wandern – und das mit hoher Credibility.

Dieses neue Label ist auch keine Firma, was ebenfalls nicht notwendig ist, sofern man nur die eigene Musik veröffentlichen will. Wenn man aber auf dem eigenen Label auch andere Acts veröffentlichen möchte, kommt leider ein weiterer Schritt hinzu:

Sobald ein Label mit der Absicht betrieben wird, durch die Veröffentlichung unterschiedlicher KünstlerInnen Ertrag zu erzielen, auch wenn das noch zu keinem Gewinn führt, ist eine Gewerbeberechtigung unumgänglich. Man braucht dazu keine Voraussetzung in Form von Prüfungen, Zeugnissen, Ausbildungsnachweisen oder dergleichen, sondern meldet sich einfach beim jeweiligen Magistrat bzw. bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde an. Folgende Gewerbeart ist hierfür geeignet:

„Betrieb eines Musiklabels zur Herstellung und Bearbeitung von Tonaufnahmen auf Ton- und Bildträgern jeder Art“. Zuständig innerhalb der Wirtschaftskammer ist der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft Österreichs, Film and Music Austria – FAMA.

Um nicht nur einsam vor sich hin zu werken, kann man sich einfach mit Gleichgesinnten „vernetzen“. Bei den Indies, dem Dachverband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und MusikproduzentInnen Österreich, kann man KollegInnen kennenlernen, Gedanken austauschen und Fragestellungen aus der Welt der Musiklabels erörtern.

Und nicht aufgeben, denn: „I’ve made hundreds of legendary records that people talk about that didn’t sell.“ – Jerry Wexler

Mica – Music Austria ist dein Partner bei allem, was mit Musikschaffen in Österreich zu tun hat. Hier gibt es kostenlose Beratungen und Tipps von ExpertInnen, die dir dabei helfen, dich im Musik-Biz zurechtzufinden.

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