Down the Amazonas – Hannes Tschürtz über das OGH-Urteil im Fall Amazon

Der Musikwirtschaft sei diese Woche ein Stein in der Größe des Großglockners vom Herzen gefallen, befindet Ink-Music-Gründer Hannes Tschürtz in seinem Gastkommentar zum Entscheid des OGH zugunsten der Austro Mechana. War es ein Pyrrhussieg? Und wie können Rechtssprechung und Politik der Komplexität des digitalen Zeitalters gerecht werden?

Aus rechtlichen Gründen werden Artikel aus unserem Archiv zum Teil ohne Bilder angezeigt.
© Elisabeth Anna Photography

Mit dem Urteil des OGH zugunsten der Austro Mechana im Fall Amazon fällt der Musikwirtschaft ein Stein in der Größe des Großglockners vom Herzen. Nicht die ominöse Festplattenabgabe per se, sondern die Rechtmäßigkeit der SKE-Fonds und damit geradezu die gesamte Idee der Verwertungsgesellschaften und ihrer gut eingeübten Fördermechanismen stand auf dem Spiel – ein Regulativ, das der Gesetzgeber den Verwertungsgesellschaften vor mehr als 35 Jahren mitgab, um sie selbständig soziale und kulturelle Einrichtungen zum Wohle aller ihrer Mitglieder (Autoren und Komponisten) fördern zu lassen.

Mit Argwohn musste eine ganze Branche beobachten, wie sie in Geiselhaft eines Weltkonzerns getrieben wurde, weil dieser alle Mittel und Wege ausschöpfte, um eine Zahlung einer Abgabe zu vermeiden, die er selbst schon vor Jahren von seinen Konsumenten eingehoben hatte. Dafür wurden besagte Sozial- und Kulturförderungen aus- und wichtige Rädchen der Musikwirtschaft auf Halt gesetzt.

Ein Pyrrhussieg?

Die Komplexität, die der Fall (und seine ideellen Vorgänger) mittlerweile angenommen hatte, führte zu Verwirrung, Streit und Polemiken aller Orten. Das Urteil ist dagegen jetzt pragmatisch und weise. Doch die Gefahr, dass dies ein Pyrrhussieg war, bleibt. Denn hinter aller Erleichterung darüber schweben größere Fragen, die sich im Laufe der Prozesse der letzten Jahre angesammelt haben. Deren Behandlung wäre schon jetzt viel drängender gewesen, als die zwangsweise Beschäftigung mit den Tricks eines Steuervermeidungsriesen, der die pure Existenz des Urheberrechts als geschäftsschädigend darzustellen versucht.

Die Verschleppungstaktik überdeckt ein Problem, das somit gar nicht erst thematisiert wird: Die Juristerei und erst recht ihre Auswirkungen auf die Rechtssprechung sind deutlich langsamer als die Realität im digitalen Zeitalter. Die langen Streitereien über eine zeitgemäße Adaptierung der Privatkopie bzw. Leerkassettenvergütung führten letztlich 2014 zu einer Novelle des Urheberrechts und der Urheberrechtsabgabe. Auf dem Weg wurden Millionen Euro rechtmäßiger Abgaben zurückgehalten, nie bezahlt, in Konkursmassen versenkt – und sind so für die Musikwirtschaft und ihre Fördertöpfe verschwunden.

Debatte von gestern

Bei Inkrafttreten der neuen Regelung schließlich war die eigentliche Debatte längst eine von gestern: Raubkopien? Festplatten und MP3s tauschen? Ja, eh. Wo aber ist eine sinnvolle Neuordnung mit Bezugnahme auf Streaming- und Cloud-Dienste? Wo ist eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit Copy-and-Paste? Wo ist eine urheberrechtliche Vision für Remixes? Wo setzen wir nach hunderten Jahren Musikgeschichte die Grenze zwischen Inspiration und Innovation, zwischen Eigentum und Allgemeingut? Reicht es, wenn man den Gerichten überlässt, die alten Prinzipien an neue Realitäten anzupassen – wie im Fall Pelham – statt sie gesellschaftlich zu diskutieren?

Und auch die Verwertungsgesellschaften, die per Definition ihren Mitgliedern – den Werkschaffenden – gehören, stecken in der Zwickmühle. Die Austro Mechana (wie auch die AKM) musste sehr zu Unrecht viel Häme über sich ergehen lassen, ist sie doch eine der effizientesten und transparentesten Verwertungsgesellschaften Europas. Dennoch steht sie vor Herausforderungen, die sie alleine nicht wird bewältigen können: Europäisches Recht, Digitalisierung und eine durchglobalisierte Musikwirtschaft stehen mehr und mehr in Widerspruch zur wichtigen Nebenrolle, vor allem ihre (großteils lokalen) Urheber zu vertreten, zu schützen und zu fördern. Die EU hat mit der Aufweichung der Monopolisierungsregelungen im digitalen Bereich den Weg freigemacht, aus Verwertungsgesellschaften wettbewerbsorientierte Serviceeinrichtungen zu formen. Was im ersten Moment manchen sinnvoll erscheint, ist mit der Fülle und Komplexität an Aufgaben auf Dauer aber nicht zu vereinbaren. An der Aufgabe, „Kultur“ und „Wettbewerb“ in der jeweiligen Bandbreite sinnvoll in Einklang zu bringen, kann man fast nur scheitern.

Kluge Förderpolitik notwendig

In einem kleinen Markt im Spannungsfeld kulturellen Schaffens und wirtschaftlicher Möglichkeiten ist hingegen eine gezielte und kluge Förderpolitik überlebensnotwendig. Hier ist der Staat nachdrücklich gefordert, seine Verantwortung zur Förderung der Kultur und zur Stimulation eines Industriezweiges (der die Musik letztlich ebenso ist) wahrzunehmen und diese Rolle in Zeiten großer Umbrüche und Unsicherheit nicht ausschließlich an eine derart angreifbare und wackelige Rechtskonstruktion aus dem letzten Jahrhundert auszulagern.

Ein Schritt, der groß belohnt werden würde, sind doch kulturelle Aushängeschilder auch langfristig von allgemeinem und durchwegs wirtschaftlichem Nutzen, wie man kaum wo besser sieht als an der Wiener Ringstraße zwischen Oper, Musikverein, Mozartkugel-Shops und Strauss-Denkmal.

 

Hannes Tschürtz lebt und arbeitet als Musikmanager, Kulturberater und Unternehmer (Ink Music, Ntry Ticketing) in Wien. Die Entwicklungen in der Musikbranche kommentiert er regelmäßig in seinem lesenswerten Blog bzw. auf Twitter.

Newsletter abonnieren

Abonniere unseren Newsletter und erhalte alle zwei Wochen eine Zusammenfassung der neuesten Artikel, Ankündigungen, Gewinnspiele und vieles mehr ...