Strafvollzug ist ein heikles Thema – nicht nur am Wirtshaustisch oder in Boulevardmedien. Wer ein Gesetz bricht wird je nach Schwere des Delikts bestraft. Wandert der Delinquent in ein Gefängnis, so soll das ja auch eine Strafe sein. Jetzt stellt sich aber die Frage: Wie bequem dürfen es Gefängnisinsassen haben? Schließlich ist es ja so, […]
Strafvollzug ist ein heikles Thema – nicht nur am Wirtshaustisch oder in Boulevardmedien. Wer ein Gesetz bricht wird je nach Schwere des Delikts bestraft. Wandert der Delinquent in ein Gefängnis, so soll das ja auch eine Strafe sein. Jetzt stellt sich aber die Frage: Wie bequem dürfen es Gefängnisinsassen haben? Schließlich ist es ja so, dass – zumindest in Österreich – jede Freiheitsstrafe einmal endet. Während sich die Psychologie intensiv damit beschäftigt, wie Straftäter wieder fit fürs Leben jenseits der Gitter gemacht werden können, scheint die Strafvollzugsarchitektur seit über 100 Jahren zu stagnieren. Weicht ein Gefängnisbau von den herkömmlichen und veralterten Vorstellungen ab – man denke an die Justizanstalt Leoben – wird sofort von Luxusknast etc. gesprochen. Im „Handbuch Strafvollzugsarchitektur. Parameter zeitgemäßer Gefängnisplanung“ beschreibt die Architektin Andrea Seelich nun die Wirkungsweise der Architektur auf Insassen und Strafvollzugsbedienstete. Unter Bezugnahme auf die historische Entwicklung, den aktuellen Stand der Psychologie und die österreichische Rechtslage zeigt sie die Möglichkeiten der Strafvollzugsarchitektur auf. Damit hat die Konsulentin des Bundesministeriums für Justiz wohl das Standardwerk für Architekten geschaffen, die sich künftig an Gefängnisbau-Wettbewerben beteiligen. Aber nicht nur: Denn Seelich hält sich bewusst allgemein, sodass das „Handbuch Strafvollzugsarchitektur“ über Fachliteratur hinausgeht und allen Interessierten offen steht.