Frauenvolksbegehren: Das bisschen Unterschreiben macht sich (nicht) von allein

Ab heute kann man die Unterstützungserklärung für das Frauenvolksbegehren unterschreiben. Warum du das tun solltest, haben wir dir bereits vor Kurzem erklärt . Für all deine restlichen Fragen – hier nochmal die Hard Facts:

© Pamela Rußmann

Was?

Volksbegehren sind für die BürgerInnen ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, nämlich über all jene Angelegenheiten, die in Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Sobald es von zumindest 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet wird, wird es dem Nationalrat zur Behandlung vorgelegt. Damit wird es zu einem Verhandlungsgegenstand des Nationalrates und muss zwingend im Parlament behandelt werden.

Damit ein Volksbegehren aber überhaupt zur Eintragung aufliegen kann, bedarf es im Vorfeld neben der Registrierung des Volksbegehrens im Innenministerium die Abgabe von Unterstützungserklärungen. Nämlich von insgesamt einem Promille der Bevölkerung – aktuell sind das 8401 Personen. Sobald diese Zahl an Unterstützungen erreicht wurde, kann beim Innenministerium ein Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens eingebracht werden. Die im Vorfeld gesammelten Unterstützungserklärungen werden dann später den für eine parlamentarische Behandlung erforderlichen 100.000 Unterschriften angerechnet.

Wo und Wie?

Schon klar, in Zeiten in denen One-Klick-Online-Petitionen aus dem Netz schießen wie Superfoodläden aus dem Asphalt Wiens, erscheint der Aufwand, tatsächlich irgendwohin gehen zu müssen, um ein Volksbegehren zu unterstützen, fast unzumutbar.  Aber glaub mir, so schwierig ist das gar nicht!  Seit heuer gibt es nämlich ein paar Neuerungen, die dir das Prozedere erleichtern sollen – es gibt nicht mehr nur eine, sondern gleich zwei Möglichkeiten, um deine Unterstützungserklärung abzugeben.

Erstens: Du gehst zu einem Gemeindeamt oder zu einem Bezirksamt und unterschreibst persönlich ein dort aufliegendes Formular.  Erstmals kann man heuer unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem beliebigen Gemeinde- bzw. Bezirksamt seine Unterstützungserklärung abgeben. Egal wo du also jetzt gerade bist – das nächste Gemeinde- oder Bezirksamt ist vermutlich gleich um´s Eck!  Glaubst du nicht? Eine Liste aller Bezirksämter in Wien findest du beispielsweise hier.

Zweitens: Seit Neuestem gibt es auch die Möglichkeit, die Erklärung digital zu unterschreiben – ja richtig, DIGITAL! Das funktioniert entweder per BürgerInnenkarte oder via Handysignatur. Weitere Infos dazu findest du hier.

Wer?

Die Unterstützungserklärung können alle wahlberechtigte ÖsterreicherInnen abgeben. Es sind daher die österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 16. Lebensjahres notwendig.

Wann?

Insgesamt fünf Wochen – bis zum 12. März – liegen die Unterstützungserklärungen nun zur Unterzeichnung auf.

Sonst noch?

Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend – das heißt, nur weil 100 000 Unterschriften gesammelt wurden, müssen die Inhalte nicht zwingend umgesetzt werden. Trotzdem müssen diese im Parlament behandelt, diskutiert und abgestimmt werden. In der Vergangenheit lieferten auf diesem Wege etliche Volksbegehren wichtige Anstöße für Gesetzesänderungen. Insgesamt gab es in der 2. Republik bereits 38 Volksbegehren. Eine vollständige Auflistung findest du hier.

Schon unterschrieben?

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Einen nochmaligen Überblick über die Forderungen des Frauenvolksbegehrens findest du hier. 

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