Der Österreichische Musikfonds sagt den kommenden Förder-Call für Musiker ab. Grund: Die Finanzlage der Verwertungsgesellschaften sei unsicher, da ein Rechtsstreit mit Amazon noch aussteht.
Angefangen hat alles 2007, als die Verwertungsgesellschaften – vertreten durch die Austro Mechana – Klage gegen Amazon einreichten, da das Unternehmen die in Österreich rechtmäßige Urheberrechtsabgabe für Speichermedien nicht zahlen wollte. Im Oktober 2015 trat die neue Regelung zur Speichermedienvergütung in Kraft und so ging diese Streitsache den ganzen österreichischen Elektrohandel etwas an: Jedes Unternehmen, das Speichermedien vertreibt, ist abgabepflichtig. Auch rückwirkend. Mitte September einigten sich die Sparte Elektrohandel der Wirtschaftskammer und die Verwertungsgesellschaften, wodurch sich die österreichischen Urheberrechtsinhaber von Musik, Film, Texten und Bildern über einen zweistelligen Millionenbeitrag an Nachzahlungen freuen konnten.
Knapp 100 Unternehmen stimmten den jüngsten Forderungen der Verwertungsgesellschaften zu. Amazon jedoch sträubt sich weiterhin. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, ob die Abgabe-Forderung an Amazon rechtens ist, soll Ende diesen Jahres für Klarheit sorgen. Falls das Urteil zugunsten Amazons ausfällt, würde das die Verwertungsgesellschaften finanziell belasten. Wegen dieses Risikos ließ die Austro Mechana vorsorglich alle Finanzierungsgelder für soziale und kulturelle Einrichtungen einfrieren. Der Österreichische Musikfonds wiederum, der unter anderem von der Austro Mechana finanziert wird, sieht sich aufgrund der unsicheren finanziellen Lage gezwungen, seinen kommenden Förder-Call 34 abzusagen.
Speichermedienabgabe rechtmäßig?
Eine gerichtliche Entscheidung zugunsten Amazons würde die Rechtmäßigkeit der Speichermedienabgabe in Frage stellen, wenn nicht widerlegen. „Die aus der Privatkopievergütung dotierten Fördersysteme würden zusammenbrechen. Viele Musikproduktionen könnten dann nicht mehr verwirklicht werden, Tourneen müssten massiv gekürzt oder abgesagt werden, Kreativarbeitsplätze wären gefährdet und die Vielfalt der heimischen Musikkultur bedroht“, schreibt Musikfonds-Geschäftsführer Harry Fuchs in der offiziellen Presseaussendung.
Wie genau sich die finanzielle Situation um SKE-Leistungen allgemein und dem Musikfonds im Speziellen nach dem Gerichtsurteil ändern wird, bleibt fraglich. Wenn der Oberste Gerichtshof eine Abgaberegelung für nicht rechtens hält, sollten sich die Verwertungsgesellschaften vielleicht generell nach anderen Finanzierungsmethoden umsehen. Laut Austro Mechana fließen 50 Prozent der Einnahmen aus der Speichermedienvergütung in die SKE. Wenn sich Amazon und die Verwertungsgesellschaften gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben, verliert jedenfalls der musikalische Nachwuchs am meisten.