Das Recht auf ein Foto

Fotos von Todespiloten, besoffene Partyfotos, mein Gesicht in der Werbung, tote Kinder am Strand, Menschen in ihrer Wohnung. Was darf ich fotografieren und was nicht? Und wann und wie dürfen mich andere fotografieren?

Ich bin auch kein Todespilot.

Foto und üble Nachrede – Stell dir vor, du siehst ein Foto von dir in einer Zeitung neben einem Artikel, in dem dir vorgeworfen wird eine Straftat begangen zu haben. Hast du aber nicht. So passiert Anfang des Jahres, als einige Medien ein Foto eines völlig Unbeteiligten zeigten und ihm vorwarfen, ein »Todespilot« zu sein, der ein Germanwings-Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht habe. Das war ein massiver Griff ins Klo. Man kann hier nicht nur wegen übler Nachrede, sondern auch wegen Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen und wegen Verletzung der Unschuldsvermutung klagen. Denn immerhin war man im Cockpit, als die Maschine geflogen wurde. Und wer Schuld hat, muss ohnehin ein Gericht feststellen und nicht eine Zeitungsredaktion.

Ich bin tot.

Foto und die menschliche Würde – Stell dir vor, eine Zeitung druckt das Foto eines verstorbenen Verwandten. Im Sommer veröffentlichte die /Kronen Zeitung/ ein unverpixeltes Bild der zusammengepferchten 72 Leichen von Flüchtlingen in einem Kühltransporter. Darf sie das? Tja, das ist wirklich ein heikler Punkt. Tote haben auch dann, wenn es sich um Flüchtlinge handelt, Anspruch auf Achtung ihrer Würde. Wenn die Gesichter aber nicht zu erkennen sind, dann gibt es tatsächlich keinen Schutz. Wären die Opfer erkennbar, könnte die Familie klagen. Es gibt parallel zu dem Konstrukt aus Medien- und Urhebergesetz auch noch den Presserat. Das ist ein relativ zahnloses Gremium, weil es keine Urteile fällen kann, aber es ist der Verfechter von Moral und Ethik, so wie der Papst oder die Uno. Es wird beim Presserat also zumindest von irgendeiner Instanz festgehalten, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Was Social Media betrifft: Auch wenn eine Person stirbt, gehen dessen Bilder nicht automatisch in das Eigentum eines Mediums über.

Ich bin prominent und habe Kronjuwelen.

Foto und Privatsphäre – Stell dir vor, du hast gerade einen intimen Moment mit deiner Herzdame oder deinem Herzbuben. Dabei wirst du fotografiert und das Bild wird veröffentlicht. Karl Heinz Grasser und Fiona Swarovski ist das so passiert, als die BILD ein Foto mit der Schlagzeile »Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister« abdruckte. Hineinfotografieren in ein privates Haus ist eindeutig ein Eingriff in den »höchstpersönlichen Lebensbereich« – auch bei einem Prominenten. Dazu kommt üble Nachrede durch den grindigen Text. »Diese ganzen Adabeis, die immer wieder in Zeitungen vorkommen, haben damit nicht ihr Recht auf eine Privatsphäre abgetan«, so Raabe-Stuppnig.

Resümee.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, eine Einwilligung einzuholen, bevor man das Foto einer Person online stellt. Hat man das Foto nicht selbst geschossen, sollte man sich damit auseinandersetzen, wer es gemacht hat. Immerhin, wer weiß welche spannenden Leute man dadurch kennenlernt. Generell kann man in sozialen Medien Ärger leicht verhindern, indem man Beiträge teilt statt fladert.

Bild(er) © Bild 1: Lomography – Wir dürfen auf den The Gap Parties im Celeste fotografieren und du kannst nichts dagegen tun. Oder Moment, ein paar Einschränkungen gibt es da. Siehe: "Ich werde wegen eines Fotos gekündigt." Bild 2: Krone – Unverpixelte Leichen in der Krone. Geht gar nicht. War es auch illegal? Siehe: "Ich bin tot." Bild 3: Kris J Boorman – Das Bild vom Schatten des Fuji hätte Kris J Boorman lieber nicht veröffentlicht. Bild 4: The Gap – Puber heißt Renato S. und wir wissen auch wie er aussieht. Weil es um eine strafbare Handlung ging, darf sein Gesicht nicht abgebildet werden. Bild 5: Niko Havranek – Der Typ rechts von Frau Sargnagel ist zufällig auf dem Bild gelandet und wird nicht bloßgestellt, das Bild ist also unproblematisch.
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