twenty.twenty. Tod im Netz

Mit dem Tod ist jedes Recht verwirkt … zumindest auf Datenschutz. Anfang November über Tod zu reden, mag nicht die originellste Idee erscheinen, ist auf das Netz bezogen allerdings trotzdem noch sehr ungewöhnlich. Die 16. Ausgabe von twenty.twenty bricht mit dem Tabu und widmet sich dem „Tod im Netz“.

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Zugegeben lockere Kaffeehaus-Konversation geht anders, aber manchmal braucht es einen Fingerzeig. Den hat twenty.twenty in Form einer Blogparade geliefert und zwar in den verschiedensten Facetten des Themas. Ob aus persönlicher, künstlerischer, edukativer oder juristischer Perspektive, der Endgültigkeit des Themas Tod kann man sich auf Dauer nicht entziehen. Autorin Lisa Rank eröffnete mit ihrer Keynote das Thema mit dem Blick auf eine sehr persönliche Seite: Den Umgang mit Trauer und Sterben, von der künstlerischen Darstellung von Sterben als Prozess bis zu Trauerbekundungen auf Social Media Plattformen, die Lösungen die das Web bietet sind vielseitig.

Wenn ein Newsstream versiegt…

Nicht jedem aber liegt diese gemeinschaftliche Inszenierung, so Podiumsgast Bernhard Jungwirth, Geschäftsführer des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation. Jungwirth unterscheidet dabei den privaten Tod von dem von Personen die in der Öffentlichkeit stehen. Wie man am Beispiel des kürzlich verstorbenen Lou Reed sehen konnte, schickte es sich seinen persönlichen Bezug zu dem Künstler auf irgendeine Weise auszudrücken, sei dies in einer Textzeile oder im Teilen eines Werks des Verstorbenen.

Vielleicht ist der Online-Umgang mit dem Tod deswegen tabuisiert, weil der Tod nicht in das technische Konzept hineinpasst. Das Internet kennt keine Trauer-Algorithmen, es gibt kein Protokoll das allmählich vergisst. Tod im Netz bedeutet kein automatisches Verschwinden, sondern lediglich Stillstand, die letzten Lebenden Impressionen verbleiben auf Code gebannt bestehen, außer Hinterbliebene nehmen sich den Online Angelegenheiten des Verstorbenen an. Der Status „verschieden“ existiert nicht.

„Mit dem Tod verwirkt man jegliche Rechte auf Datenschutz“

Die Endgültigkeit des Todes bestimmt auch die Rechtslage, so heikel das Thema Datenschutz zu Lebzeiten diskutiert wird, nach dem Ableben ist die Gesetzgebung eindeutig. Deshalb ist es durchaus angebracht den Umgang mit seiner Onlinepräsenz schon zu Lebzeiten zu regeln, rät Datenschutzexperte Andreas Krisch.

Bleiben die Daten zwar im Netz bestehen verändert sich die Zugänglichkeit zu diesen im Netz, ähnlich einem alten Archiv verlieren sie Tag um Tag an Bedeutung. Dies gilt ebenso für Kunstwerke. Sylvia Eckermann, Medienkünstlerin, sieht darin jedoch keine Problematik, im Gegenteil stellt es einen Reiz für sie dar, etwas Temporäres zu schaffen. Privat trennt sie die in der Öffentlichkeit stehende Künstlerin gänzlich von der Privatperson Eckermann. Solange es niemandem der ihre Nahe steht zu Schaden kommt, ist Eckermann ihr digitales Vermächtnis egal.

twenty.twenty #16 lieferte keine Konzepte und Patentlösungen für den Umgang mit dem Tod im Netz, verschaffte dem nicht unbedeutenden Thema jedoch Gehör und lieferte Plattform und wie Lisa Rank es in ihrer Keynote sagte: „Ich möchte gar keine Patentlösung. Besser irgendeine Lösung als gar keine."

Das kommende twenty.twenty #17 findet am 28.11., ab 19uhr im Wiener Hub statt. Thema: Digitales Vertrauen.http://twentytwenty.at/

Bild(er) © Florian Auer
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