Dass Ungläubige von Rechts wegen nicht diskriminiert werden, sollte ja durch die Anwendung von Artikel 7 der Österr. Bundesverfassung gewährleistet sein. Dennoch genießen die Anti-Säkularen Vorrechte u. a. in Form von Schikanen wie dem §189 StGB. Im Alltag gibt es natürlich noch eine Reihe weiterer Auswüchse des Hausverstands, mit denen sich der Atheist so herumschlagen […]